Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg |
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Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.10.2022, 17:10 |
B1: B1. Planungs- und Leitungsaufgaben (ZPL)
Antragstext
1.1 Zweck der Förderung
Die im Stadtjugendring Würzburg zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und
Jugendverbände sollen in die Lage versetzt werden ihre allgemeinen Planungs- und
Leitungsaufgaben wahrzunehmen. Zu diesen gehören insbesondere konzeptionelle und
strategische Aufgaben zur Weiterentwicklung des Verbandes, Absicherung der
verbandlichen Arbeit, sowie die Erledigung der in diesem Rahmen anfallenden
Verwaltungsarbeiten. Darüber hinaus soll den Jugendorganisationen und
Jugendverbänden ermöglicht werden, sich jugendpolitisch zu positionieren und
damit aktiv im Stadtjugendring mitzuwirken.
1.2 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die im Stadtjugendring zusammengeschlossenen
Jugendorganisationen
1.3 Förderungsvoraussetzungen
Der Zuwendungsempfänger muss über ein Gremium oder ein Organ verfügen, welches
die unter 1.1 genannten Planungs- und Leitungsaufgaben wahrnimmt und gemäß dem
Zweck der Förderung erfüllt. Dies kann beispielsweise durch ein entsprechendes
Jahresprogramm, regelmäßige Gremiensitzungen und die aktive Teilnahme an den
Vollversammlungen und anderen Veranstaltungen des Stadtjugendrings nachgewiesen
werden.
1.4Förderungsfähige Kosten
Gefördert werden alle Aufwendungen, welche der Wahrnehmung der Planungs- und
Leitungsaufgaben dienen, insbesondere Kosten für Konferenzen und Gremien,
Verwaltungskosten, Reisekosten, Kosten zum Unterhalt von Geschäftsräumen,
Personalkosten, usw.
1.5 Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus dem durch die Vollversammlung des
Stadtjugendrings festgelegten Verteilungsschlüssel (siehe Abschnitt 1.6).
Berechnungsgrundlage sind folgende Kriterien:
a) Grundpauschale
b) Anzahl der Mitglieder der Jugendorganisation
c) Anzahl der aktiven Jugendleiter/-innen
d) Teilnahme an den Vollversammlungen des Stadtjugendrings
e) eigene Räume zur Durchführung der unter 1.1 genannten Aufgaben
f) eigenes Personal zur Durchführung der unter 1.1 genannten Aufgaben
1.6 Verfahren
Antragstellung
Die unter 1.5 genannten Kriterien werden per Formular bis zum 01.03. des
laufenden Haushaltjahres durch den Stadtjugendring Würzburg abgefragt.
Bewilligung
Der Zuschuss für Planungs- und Leitungsaufgaben wird jährlich ausbezahlt. Der zu
vergebende Zuschussbetrag wird nach einem von der Vollversammlung des
Stadtjugendrings festgelegten Schlüssel auf die antragstellenden
Jugendorganisationen verteilt.
Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis dienen: ein formloser Arbeitsbericht über das vergangene
Haushaltsjahr, der dem Antragsformular beizulegen ist. Ein zahlenmäßiger
Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich, die tatsächlich entstandenen Kosten
müssen jedoch gemäß Teil A. Abschnitt X. nachgewiesen werden können.
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