| Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg | 
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| Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 22.11.2022, 12:45 | 
B2: B2. Ausstattung und Renovierung von örtlichen Einrichtungen in der Jugendarbeit
Antragstext
2.1 Zweckder Förderung
Die im Stadtjugendring Würzburg zusammengeschlossenen Jugendorganisationen 
sollen in die Lage versetzt werden, die von ihnen genutzten Einrichtungen auf 
einem zeitgemäßen baulichen, funktionalen und ökologischen Standard zu erhalten 
bzw. auf einen solchen zu bringen. Damit soll erreicht werden, dass die 
notwendigen Räumlichkeiten sowohl qualitativ als auch quantitativ in 
ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.
2.2 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die im Stadtjugendring zusammengeschlossenen 
Jugendorganisationen.
2.3 Förderungsvoraussetzungen
Gefördert werden nur solche Einrichtungen, welche vorrangig, weit überwiegend 
und dauerhaft für Zwecke der Jugendarbeit genutzt werden. Eine solche 
Zweckbindung kann z.B. durch Raumnutzungspläne und/oder ein ausgewiesenes 
Jahresprogramm nachgewiesen werden.
2.4Förderungsfähige Kosten
Gefördert werden die entstehenden Aufwendungen zur Renovierung und Ausstattung 
von bestehenden Jugendräumen, Jugendtreffs und Jugendheimen in der Stadt 
Würzburg und zur erstmaligen Nutzung von Räumlichkeiten für diesen Zweck. Als 
förderfähige Kosten gelten insbesondere die Ausstattung mit Mobiliar, 
Aufwendungen für Bodenbeläge und Vorhänge, die Instandsetzung sanitärer Anlagen, 
wärmedämmende Maßnahmen, die Instandsetzung der elektrischen Anlagen und weitere 
notwendige Installationen.
Nichtgefördertwerden:
- Aufwendungen, die unter anderen Zuschusstiteln gefördert werden
Näheres regeln die Verwaltungsvorschriften des Stadtjugendrings.
2.5 Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten. Wenn 
die Renovierung zum weit überwiegenden Teil durch Ehrenamtliche durchgeführt 
wird, kann der Zuschuss bis zu 80 % der förderungsfähigen Kosten betragen. Der 
Eigenanteil des Antragstellers beträgt mindestens 20% der Fördersumme.
Anträge mit einer Fördersumme über 5.500 Euro sind an die Stadt Würzburg zu 
richten. Es entscheidet der Jugendhilfeausschuss/ Stadtrat im Rahmen des 
Haushaltsplanes der Stadt Würzburg
2.6 Verfahren
Antragstellung
Der Antrag ist mit dem Antragsformular inklusive Kosten- und Finanzierungsplan 
als Sammelantrag einmal jährlich bis zum 15.10. des laufenden Haushaltsjahres 
beim Stadtjugendring Würzburg einzureichen. Eine Beschreibung und Begründung der 
geplanten Modernisierungsmaßnahmen ist dem Antrag verpflichtend beizufügen. Die 
Belege für die Ausgaben müssen in Kopie mit eingereicht werden.
Übertrag
Wenn eine Renovierungsmaßnahme nach dem 15.10. eines Jahres abgeschlossen wird, 
so erfolgt die Bezuschussung im folgenden Haushaltsjahr.
Bewilligung
Der Stadtjugendring bewilligt den Zuschuss im Rahmen seines Haushalts für das 
laufende Haushaltsjahr. Die maximale prozentuale Bezuschussung sowie der 
jährliche Höchstbetrag werden je nach Antragsvolumen vom Vorstand des 
Stadtjugendrings jährlich festgelegt. Ratenzahlungen sind möglich, wenn eine 
Bezuschussung im laufenden Haushaltsjahr nicht in voller Höhe finanzierbar ist.
Verwendungsnachweis
Das Antragsformular dient als Verwendungsnachweis. Eine Überprüfung der 
zweckmäßigen Benutzung der Räume durch den Stadtjugendring ist möglich.

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