Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg |
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Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.11.2022, 12:45 |
B2: B2. Ausstattung und Renovierung von örtlichen Einrichtungen in der Jugendarbeit
Antragstext
2.1 Zweckder Förderung
Die im Stadtjugendring Würzburg zusammengeschlossenen Jugendorganisationen
sollen in die Lage versetzt werden, die von ihnen genutzten Einrichtungen auf
einem zeitgemäßen baulichen, funktionalen und ökologischen Standard zu erhalten
bzw. auf einen solchen zu bringen. Damit soll erreicht werden, dass die
notwendigen Räumlichkeiten sowohl qualitativ als auch quantitativ in
ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.
2.2 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die im Stadtjugendring zusammengeschlossenen
Jugendorganisationen.
2.3 Förderungsvoraussetzungen
Gefördert werden nur solche Einrichtungen, welche vorrangig, weit überwiegend
und dauerhaft für Zwecke der Jugendarbeit genutzt werden. Eine solche
Zweckbindung kann z.B. durch Raumnutzungspläne und/oder ein ausgewiesenes
Jahresprogramm nachgewiesen werden.
2.4Förderungsfähige Kosten
Gefördert werden die entstehenden Aufwendungen zur Renovierung und Ausstattung
von bestehenden Jugendräumen, Jugendtreffs und Jugendheimen in der Stadt
Würzburg und zur erstmaligen Nutzung von Räumlichkeiten für diesen Zweck. Als
förderfähige Kosten gelten insbesondere die Ausstattung mit Mobiliar,
Aufwendungen für Bodenbeläge und Vorhänge, die Instandsetzung sanitärer Anlagen,
wärmedämmende Maßnahmen, die Instandsetzung der elektrischen Anlagen und weitere
notwendige Installationen.
Nichtgefördertwerden:
- Aufwendungen, die unter anderen Zuschusstiteln gefördert werden
Näheres regeln die Verwaltungsvorschriften des Stadtjugendrings.
2.5 Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten. Wenn
die Renovierung zum weit überwiegenden Teil durch Ehrenamtliche durchgeführt
wird, kann der Zuschuss bis zu 80 % der förderungsfähigen Kosten betragen. Der
Eigenanteil des Antragstellers beträgt mindestens 20% der Fördersumme.
Anträge mit einer Fördersumme über 5.500 Euro sind an die Stadt Würzburg zu
richten. Es entscheidet der Jugendhilfeausschuss/ Stadtrat im Rahmen des
Haushaltsplanes der Stadt Würzburg
2.6 Verfahren
Antragstellung
Der Antrag ist mit dem Antragsformular inklusive Kosten- und Finanzierungsplan
als Sammelantrag einmal jährlich bis zum 15.10. des laufenden Haushaltsjahres
beim Stadtjugendring Würzburg einzureichen. Eine Beschreibung und Begründung der
geplanten Modernisierungsmaßnahmen ist dem Antrag verpflichtend beizufügen. Die
Belege für die Ausgaben müssen in Kopie mit eingereicht werden.
Übertrag
Wenn eine Renovierungsmaßnahme nach dem 15.10. eines Jahres abgeschlossen wird,
so erfolgt die Bezuschussung im folgenden Haushaltsjahr.
Bewilligung
Der Stadtjugendring bewilligt den Zuschuss im Rahmen seines Haushalts für das
laufende Haushaltsjahr. Die maximale prozentuale Bezuschussung sowie der
jährliche Höchstbetrag werden je nach Antragsvolumen vom Vorstand des
Stadtjugendrings jährlich festgelegt. Ratenzahlungen sind möglich, wenn eine
Bezuschussung im laufenden Haushaltsjahr nicht in voller Höhe finanzierbar ist.
Verwendungsnachweis
Das Antragsformular dient als Verwendungsnachweis. Eine Überprüfung der
zweckmäßigen Benutzung der Räume durch den Stadtjugendring ist möglich.
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