| Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg | 
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| Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 22.11.2022, 12:50 | 
B3: B3. Geräte und Materialien zur pädagogischen Arbeit
Antragstext
3.1 Zweckder Förderung
Die im Stadtjugendring Würzburg zusammengeschlossenen Jugendorganisationen 
sollen über geeignete Geräte und Materialien verfügen, um ihre pädagogische 
Arbeit wirkungsvoll und erfolgreich gestalten zu können.
ACHTUNG:Für Zelt- und Lagermaterial siehe Teil B.Abschnitt 4.
3.2 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die im Stadtjugendring zusammengeschlossenen 
Jugendorganisationen.
3.3 Förderungsvoraussetzungen
Gefördert werden nur solche Geräte und Materialien, die in das Eigentum oder den 
Eigenbesitz des Antragstellers übergehen (oder für die der Antragsteller im 
Besitz einer entsprechenden Lizenz ist) und die vorrangig, weit überwiegend, 
sowie dauerhaft für den unter 3.1 genannten Zweck der Förderung verwendet werden 
können. Geräte und Materialien dürfen nicht überwiegend einer Einzelperson zur 
Verfügung stehen. Bei Auflösung einer Jugendorganisation müssen die Geräte und 
Materialien weiterhin für Zwecke der Würzburger Jugendarbeit verwendet werden.
3.4 Förderfähige Kosten
Gefördert werden Kosten für die Beschaffung, Instandsetzung und Reparatur von 
Geräten und Materialien für die Jugendarbeit. Dabei ist zu beachten, dass diese 
einem allgemeinen pädagogischen Zweck dienen. Dies schließt überwiegend 
kommerziellen Einsatz aus. Ebenso werden Wettkampf- und Individualgeräte nicht 
gefördert. Kleidungsbestandteile, die dem persönlichen Schutz dienen und 
Kleidung, die in einen persönlichen Besitz übergeht, sind von der Förderung 
ausgeschlossen.
Verbrauchsmaterial wird nicht in diesem Titel gefördert, kann aber in den C 
Titeln als Kosten angegeben werden. Gegenstände, welche unter anderen 
Zuschusstiteln gefördert werden, sind nicht in diesem Titel förderfähig.
Einige konkrete Beispiele für Förderfähigkeit gibt die nachfolgende Liste, die 
aber keinesfalls abschließend ist:
- pädagogisches Fachmaterial wie Bücher, Zeitschriften, Software
 
- Spiele und Spielgeräte zur Freizeitgestaltung
 
- technische Geräte in den Bereichen Audio, Video und Foto einschließlich 
der notwendigen Zubehörteile, welche ausschließlich zur Gestaltung der
pädagogischen Arbeit eingesetzt werden 
- Werkzeuge und Geräte, die für Bildungs- und/oder Jugendkulturarbeit 
eingesetzt werden 
- Musikinstrumente und Noten
 
- Anschaffung und Reparatur von Fahrzeugen
 
- Fahrzeugzubehör, das zur erhöhten Sicherheit erforderlich ist
 
Näheres regeln die Verwaltungsvorschriften desStadtjugendrings.
3.5 Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten. Der 
Eigenanteil des Antragstellers beträgt mindestens 20% der Förderantragssumme. Um 
eine Auszahlung an möglichst viele Antragssteller zu ermöglichen, wird die 
Zuschusshöhe je Antrag in der Höhe begrenzt. Die genaue Höhe der Begrenzung 
ergibt sich aus der durch die Vollversammlung beschlossenen, aktuellen Liste der 
Fördersätze.
Anträge mit einer Förderantragssumme über 5.500 Euro sind an die Stadt Würzburg 
zu richten. Es entscheidet der Jugendhilfeausschuss/ Stadtrat im Rahmen des 
Haushaltsplanes der Stadt Würzburg.
3.6 Verfahren
Antragstellung
Der Antrag ist mit dem Antragsformular inklusive Kosten- und Finanzierungsplan 
als Sammelantrag einmal jährlich bis zum 15.10. des laufenden Haushaltsjahres 
beim Stadtjugendring Würzburg einzureichen. Eine Beschreibung bzw. Begründung 
der Einkäufe ist dem Antrag beizulegen. Die Belege für die Ausgaben müssen in 
Kopie mit eingereicht werden.
Übertrag
Beschaffung, Reparaturen und Instandsetzungen, die nach dem 15.10.eines Jahres 
getätigt werden, können im Antrag des folgenden Haushaltsjahres mit aufgenommen 
werden.
Bewilligung
Der Stadtjugendring bewilligt den Zuschuss im Rahmen seines Haushalts für das 
laufende Haushaltsjahr. Die maximale prozentuale Bezuschussung sowie der 
jährliche Höchstbetrag werden je nach Antragsvolumen vom Vorstand des 
Stadtjugendrings jährlich festgelegt. Ratenzahlungen sind möglich, wenn eine 
Bezuschussung im laufenden Haushaltsjahr nicht in voller Höhe finanzierbar ist.
Verwendungsnachweis
Das Antragsformular dient als Verwendungsnachweis. Eine Überprüfung der 
zweckmäßigen Verwendung der Materialien und Geräte durch den Stadtjugendring ist 
möglich.

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