Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg |
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Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.11.2022, 12:53 |
B4: B4. Zelt- und Lagermaterial
Antragstext
4.1 Zweckder Förderung
Die Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend und andere Träger der
Jugendarbeit in der Stadt Würzburg sollen über geeignete Materialien verfügen,
um ihre Freizeit- und Lageraktivitäten wirkungsvoll und erfolgreich gestalten zu
können.
4.2Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die unter Teil A. Abschnitt I. genannten Träger.
4.3 Förderungsvoraussetzungen
Gefördert werden nur solche Materialien, die in das Eigentum oder den
Eigenbesitz des Antragstellers übergehen und vorrangig, weit überwiegend, sowie
dauerhaft für den oben genannten Zweck der Förderung verwendet werden. Bei
Auflösung einer Jugendorganisation müssen Geräte und Materialien weiterhin für
Zwecke der Würzburger Jugendarbeit verwendet werden.
4.4 Förderungsfähige Kosten
Gefördert werden die Kosten für Beschaffung, Instandsetzung und Reparatur von
Zelten und Lager- und Freizeitenmaterial. Es werden nur solche Materialien und
Gegenstände bezuschusst, die nicht einer einzelnen Freizeitmaßnahme zugeordnet
werden können, sondern langfristig im Sinne des unter 4.1 genannten Zweckes der
Förderung verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass diese einem allgemeinen
pädagogischen Zweck dienen können.
Verbrauchsmaterial wird nicht in diesem Titel gefördert, kann aber in den C
Titeln als Kosten angegeben werden.
Gegenstände, welche unter anderen Zuschusstiteln gefördert werden, sind nicht in
diesem Titel förderfähig.
Einige konkrete Beispiele für Förderfähigkeit gibt die nachfolgende Liste, die
aber keinesfalls abschließend ist:
- Anschaffung und Reparatur von Zelten
- Kanus
- Gaskocher
- Biertischgarnituren
- Transportable (Groß-)Küchengeräte
Näheres regeln die Verwaltungsvorschriften des Stadtjugendrings.
4.5. Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten. Der
Eigenanteil des Antragstellers beträgt mindestens 20% der Fördersumme.
Anträge mit einer Fördersumme über 5.500 Euro sind an die Stadt Würzburg zu
richten. Es entscheidet der Jugendhilfeausschuss/ Stadtrat im Rahmen des
Haushaltsplanes der Stadt Würzburg.
4.6 Verfahren
Antragstellung
Der Antrag ist mit dem Antragsformular inklusive Kosten- und Finanzierungsplan
als Sammelantrag einmal jährlich bis zum 15.10. des laufenden Haushaltsjahres
beim Stadtjugendring Würzburg einzureichen. Eine Beschreibung bzw. Begründung
der Einkäufe ist dem Antrag beizulegen. Die Belege für die Ausgaben müssen in
Kopie mit eingereicht werden
Übertrag
Beschaffungen, Reparaturen und Instandsetzungen, die nach dem 15.10.eines Jahres
getätigt werden, können im Antrag des folgenden Haushaltsjahres mit aufgenommen
werden.
Bewilligung
Der Stadtjugendring bewilligt den Zuschuss im Rahmen seines Haushalts für das
laufende Haushaltsjahr. Die maximale prozentuale Bezuschussung sowie der
jährliche Höchstbetrag werden je nach Antragsvolumen vom Vorstand des
Stadtjugendrings jährlich festgelegt. Ratenzahlungen sind möglich, wenn eine
Bezuschussung im laufenden Haushaltsjahr nicht in voller Höhe finanzierbar ist.
Verwendungsnachweis
Das Antragsformular dient als Verwendungsnachweis. Eine Überprüfung der
zweckmäßigen Verwendung der Materialien durch den Stadtjugendring ist möglich.
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