| Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 22.11.2022, 12:53 | 
B4: B4. Zelt- und Lagermaterial
Antragstext
4.1 Zweckder Förderung
Die Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend und andere Träger der 
Jugendarbeit in der Stadt Würzburg sollen über geeignete Materialien verfügen, 
um ihre Freizeit- und Lageraktivitäten wirkungsvoll und erfolgreich gestalten zu 
können.
4.2Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die unter Teil A. Abschnitt I. genannten Träger.
4.3 Förderungsvoraussetzungen
Gefördert werden nur solche Materialien, die in das Eigentum oder den 
Eigenbesitz des Antragstellers übergehen und vorrangig, weit überwiegend, sowie 
dauerhaft für den oben genannten Zweck der Förderung verwendet werden. Bei 
Auflösung einer Jugendorganisation müssen Geräte und Materialien weiterhin für 
Zwecke der Würzburger Jugendarbeit verwendet werden.
4.4 Förderungsfähige Kosten
Gefördert werden die Kosten für Beschaffung, Instandsetzung und Reparatur von 
Zelten und Lager- und Freizeitenmaterial. Es werden nur solche Materialien und 
Gegenstände bezuschusst, die nicht einer einzelnen Freizeitmaßnahme zugeordnet 
werden können, sondern langfristig im Sinne des unter 4.1 genannten Zweckes der 
Förderung verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass diese einem allgemeinen 
pädagogischen Zweck dienen können.
Verbrauchsmaterial wird nicht in diesem Titel gefördert, kann aber in den C 
Titeln als Kosten angegeben werden.
Gegenstände, welche unter anderen Zuschusstiteln gefördert werden, sind nicht in 
diesem Titel förderfähig.
Einige konkrete Beispiele für Förderfähigkeit gibt die nachfolgende Liste, die 
aber keinesfalls abschließend ist:
- Anschaffung und Reparatur von Zelten
 
- Kanus
 
- Gaskocher
 
- Biertischgarnituren
 
- Transportable (Groß-)Küchengeräte
 
Näheres regeln die Verwaltungsvorschriften des Stadtjugendrings.
4.5. Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten. Der 
Eigenanteil des Antragstellers beträgt mindestens 20% der Fördersumme.
Anträge mit einer Fördersumme über 5.500 Euro sind an die Stadt Würzburg zu 
richten. Es entscheidet der Jugendhilfeausschuss/ Stadtrat im Rahmen des 
Haushaltsplanes der Stadt Würzburg.
4.6 Verfahren
Antragstellung
Der Antrag ist mit dem Antragsformular inklusive Kosten- und Finanzierungsplan 
als Sammelantrag einmal jährlich bis zum 15.10. des laufenden Haushaltsjahres 
beim Stadtjugendring Würzburg einzureichen. Eine Beschreibung bzw. Begründung 
der Einkäufe ist dem Antrag beizulegen. Die Belege für die Ausgaben müssen in 
Kopie mit eingereicht werden
Übertrag
Beschaffungen, Reparaturen und Instandsetzungen, die nach dem 15.10.eines Jahres 
getätigt werden, können im Antrag des folgenden Haushaltsjahres mit aufgenommen 
werden.
Bewilligung
Der Stadtjugendring bewilligt den Zuschuss im Rahmen seines Haushalts für das 
laufende Haushaltsjahr. Die maximale prozentuale Bezuschussung sowie der 
jährliche Höchstbetrag werden je nach Antragsvolumen vom Vorstand des 
Stadtjugendrings jährlich festgelegt. Ratenzahlungen sind möglich, wenn eine 
Bezuschussung im laufenden Haushaltsjahr nicht in voller Höhe finanzierbar ist.
Verwendungsnachweis
Das Antragsformular dient als Verwendungsnachweis. Eine Überprüfung der 
zweckmäßigen Verwendung der Materialien durch den Stadtjugendring ist möglich.

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