| Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 22.11.2022, 18:41 | 
C10: C10. Teilnahme ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen an Aus- und Weiterbildungen
Antragstext
10.1 Zweck der Förderung
Die im Stadtjugendring Würzburg zusammengeschlossenen Jugendorganisationen 
sollen durch die Förderung in die Lage versetzt werden, die Teilnahme ihrer 
ehrenamtlichen Mitarbeiter-/rinnen an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, welche 
der Qualifizierung für deren Tätigkeit dienen, zu unterstützen.
10.2 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die im Stadtjugendring zusammengeschlossenen 
Jugendorganisationen. In begründeten Einzelfällen können auch Jugendinitiativen 
gefördert werden, die sich im Aufbau befinden und noch nicht Mitglied im 
Stadtjugendring Würzburg sind. Hierüber befindet der Vorstand des 
Stadtjugendrings im Einzelfall.
10.3 Förderungsvoraussetzungen
Gefördert werden solche Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die ehrenamtliche 
Mitarbeiter/-innen auf deren Aufgaben und Tätigkeiten in der Jugendarbeit 
vorbereiten und in denen für Jugendarbeit notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse 
vermittelt, gesichert und vertieft werden.
Hierzu zählen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die ein öffentlich 
anerkannter Träger der Jugendarbeit durchführt oder die zur Erlangung oder 
Folgeausstellung der Juleica anrechnungsfähig sind. Es werden nur Teilnehmer/-
innen gefördert, die mindestens 14 Jahre alt sind.
Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich bei:
- Konferenzen, Tagungen und Sitzungen von Verbandsorganen, Gremien und 
Ausschüssen, 
- Maßnahmen, die in überwiegendem Maße dem spezifischen Verbandszweck dienen 
(z.B. ausschließlich sporttechnische Lehrgänge der Sportjugend, Exerzitien
der konfessionellen Jugend usw.), 
- touristischen Unternehmungen, Erholungs- und Unterhaltungsveranstaltungen, 
Wettkämpfen, Kundgebungen, der laufenden Arbeit örtlich tätiger Gruppen,
geschlossenen Treffen von Chören, Orchestern, Laienspielgruppen sowie
schul- und berufsqualifizierender Aus- und Fortbildung, soweit sie nicht
Fortbildung für Zwecke der Jugendarbeit ist. 
10.4 Förderungsfähige Kosten
Die förderungsfähigen Kosten sind unter Teil A Abschnitt III genannt.
10.5 Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt bis zu 50 % der Selbstkosten, max. 100,-- Euro pro Person 
und Veranstaltung.
10.6 Verfahren
Die Antragstellung erfolgt auf dem speziellen Antragsformular für Jugendleiter/-
innen spätestens 2 Monate nach Abschluss der Maßnahme. Beizufügen sind:
- Teilnahmebestätigung des Trägers des Jugendleiterlehrgangs
 
- Ausschreibung, aus der Zweck, Inhalte und ein einfacher Programmablauf 
erkennbar sind 
- Zusätzlich ist dem Antrag eine vom Antragsteller unterschriebene 
Bestätigung beizufügen, in der versichert wird, dass alle Teilnehmer/-
innen aktiv in der Würzburger Jugendarbeit tätig sind. 
- Nehmen mehrere ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen desselben Antragsstellers 
an derselben Maßnahme teil, so kann ein Sammelantrag gestellt werden. 

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Aktivteil Vollversammlung:
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