| Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 22.11.2022, 18:45 | 
C11 : C11. Internationale Jugendbegegnung
Antragstext
11.1 Zweck der Förderung
Die im Stadtjugendring Würzburg zusammengeschlossenen Jugendorganisationen 
sollen in die Lage versetzt werden, internationale Jugendbegegnungen zwischen 
Gruppen der Stadt mit ausländischen Jugendgruppen im In- und Ausland 
einschließlich Jugendbegegnungen im Rahmen kommunaler Partnerschaften 
durchzuführen. Gefördert werden soll außerdem die Betreuung ausländischer 
Jugendgruppen, die sich unter Wahrung des Begegnungscharakters auf Einladung 
zuschussberechtigter Organisationen (siehe 11.2) in der Stadt aufhalten.
11.2 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die im Stadtjugendring zusammengeschlossenen 
Jugendorganisationen.
11.3 Fördervoraussetzungen
- die Maßnahme muss dem unter 11.1 genannten Zweck der Förderung 
entsprechen; ihr muss ein vereinbartes Programm zugrunde liegen, das die
Begegnungen zwischen den Jugendgruppen aus verschiedenen Ländern
ermöglicht 
- die Begegnung zw. den Gruppen muss an mindestens 3 Tagen der Maßnahme der 
Begegnungscharakter im Vordergrund stehen und soll nicht länger als 14
Tage dauern (gerechnet jeweils ohne An- und Abreise) 
- es müssen mindestens 5 Teilnehmer/-innen oder ehrenamtliche Mitarbeiter/-
innen teilnehmen 
- eine inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung ist zwingend 
erforderlich 
Nicht gefördert werden:
- Projekte und Aktivitäten, die bereits aus anderen Mitteln der Stadt 
Würzburg gefördert werden. 
11.4Förderungsfähige Kosten
Die förderungsfähigen Kosten sind unter Teil A. Abschnitt III. genannt.
11.5 Höhe der Förderung
Die Förderung pro Tag und Teilnehmer/-in bzw. Juleica-Inhaber/-in ergibt sich 
aus der durch die Vollversammlung beschlossenen, aktuellen Liste der 
Fördersätze.
11.6 Verfahren
Vorantrag
Mindestens 2 Monate vor Beginn des Projekts soll ein Vorantrag auf dem dafür 
vorgesehenen Formblatt mit folgenden Angaben eingereicht werden:
- Kosten- und Finanzierungsplan
 
- Beschreibung des Maßnahmenziels
 
- geplantes Programm (inhaltlicher/zeitlicher Ablauf)
 
Dies dient der Planungssicherheit des Antragstellers und stellt bei 
Nichterfüllung kein Ausschlusskriterium dar. Der Stadtjugendring erteilt den 
Vorbescheid in der Regel innerhalb von vier Wochen ab Eingang des Vorantrags.
Antrag
Nach Beendigung der Maßnahme muss der endgültige Zuschussantrag gemäß dem 
Standardverfahren nach Teil A. gestellt werden. Zusätzlich zu den nach Teil A. 
Abschnitt II. erforderlichen Unterlagen ist eine formlose Bestätigung der 
Partnerorganisation über die Durchführung der Begegnung vorzulegen.

Kommentare
Aktivteil Vollversammlung:
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Benedikt Lang (DPSG/BDKJ):