| Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 22.11.2022, 18:47 | 
C12: C12. Besondere Maßnahmen/Projekte
Antragstext
12.1 Zweck der Förderung
Die Förderung soll die Durchführung besonderer Maßnahmen oder Projekte 
ermöglichen, welche nicht aus anderen Fördertiteln bezuschusst werden können. 
Damit wird es möglich, sowohl projekt- als auch zielgruppenorientiert neue 
Formen und Inhalte der Jugendarbeit aufzugreifen und zu erproben. Vorrangig 
sollen Teilnehmer/-innen aus der Stadt Würzburg erreicht werden.
Die Maßnahmen sollen zum Ziel haben, verantwortliches und selbständiges Handeln, 
kritisches Denken, sowie soziales und solidarisches Verhalten der Teilnehmer/-
innen zu fördern.
Zur strategischen und konzeptionellen Verbesserung und Weiterentwicklung der 
Arbeit der Mitgliedsorganisationen des Stadtjugendrings legt die Vollversammlung 
des Stadtjugendrings jährlich für die Dauer von zwei Jahren einen oder mehrere 
inhaltlichen Schwerpunkte fest, zu denen Projekte der Mitgliedsorganisationen 
des Stadtjugendrings in besonderem Maße gefördert werden.
12.2. ZuwendungsempfängerBesondere Maßnahmen
Antragsberechtigt sind die unter Teil A. Abschnitt I. genannten Träger.
Projekte inden JahresschwerpunktenAntragsberechtigt sind die im Stadtjugendring 
zusammengeschlossenen Jugendorganisationen.
12.3 FörderungsvoraussetzungenBesondere Maßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen, die sich von den verbandstypischen Aktivitäten und 
Veranstaltungsformen des Antragstellers abheben.
In der Regel umfasst die Förderung einmalige oder zeitlich befristete Projekte 
und Aktivitäten der Jugendarbeit. Eine regelmäßige Wiederholung ist nur begrenzt 
und mit besonderer Begründung förderfähig.
Projekte inden JahresschwerpunktenGefördert werden Maßnahmen, die sich von den 
verbandstypischen Aktivitäten und
Veranstaltungsformen des Antragstellers abheben. Die Förderung umfasst einmalige 
oder zeitlich befristete Projekte und Aktivitäten der Jugendarbeit innerhalb des 
durch die Vollversammlung des Stadtjugendrings beschlossenen inhaltlichen und 
zeitlichen Rahmens.
12.4 Förderungsfähige Kosten
Die förderfähigen Kosten sind unter Teil A. Abschnitt III. genannt. Honorare, 
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen dürfen maximal 50% der förderungsfähigen 
Kosten ausmachen.
12.5 Höhe der FörderungBesondere Maßnahmen
Gefördert werden können bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtkosten. Über die 
Höhe des Zuschusses entscheidet der Vorstand des Stadtjugendrings im Einzelfall. 
Näheres ist in den Verwaltungsvorschriften geregelt
Projekte inden Jahresschwerpunkten
Gefördert werden können bis zu 80 % der förderungsfähigen Gesamtkosten. Über die 
Höhe des Zuschusses entscheidet der Vorstand des Stadtjugendrings im Einzelfall. 
Näheres ist in den Verwaltungsvorschriften geregelt
12.6 Verfahren
Vorantrag
Mindestens 2 Monate vor Beginn des Projekts soll ein Vorantrag auf dem dafür 
vorgesehenen Formblatt mit folgenden Angaben eingereicht werden:
- vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan
 
- Beschreibung des geplanten Projekts
 
Dies dient der Planungssicherheit des Antragstellers und stellt bei 
Nichterfüllung kein Ausschlusskriterium dar. Der Stadtjugendring erteilt den 
Vorbescheid in der Regel innerhalb von vier Wochen ab Eingang des Vorantrags.
Antrag
Spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme muss der endgültige 
Zuschussantrag gestellt werden. Diesem sind beizulegen:
- ein endgültiger Kosten- und Finanzierungsplan
 
- ein Bericht über den tatsächlichen Ablauf des Projekts
 
- Ausschreibungen, Veröffentlichungen, Zeitungsberichte, u.ä.
 
Orientiert sich die Höhe der Förderung an der Gesamtzahl der Teilnehmenden, so 
ist außerdem eine unterschriebene Teilnehmer/-innenliste vorzulegen.
Bewilligung
Der Vorstand des Stadtjugendrings entscheidet über die Anträge im Einzelfall. 
Der Antragsteller erhält eine Bewilligung mit der Auflage der ordnungsgemäßen 
Abrechnung und Verwendungsnachweisführung, in dem die Förderungssumme enthalten 
ist. Wird ein Vorantrag gestellt, so werden die Abrechnungsbedingungen im 
vorläufigen Bescheid mitgeteilt.

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Benedikt Lang (DPSG/BDKJ):