| Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 22.11.2022, 12:56 | 
C5: C5. Freizeiten
Antragstext
5.1Zweck der Förderung
Freizeitmaßnahmen sollen Teilnehmer/-innen ein gemeinsames Erleben von Sport, 
Spiel und Geselligkeit sowie sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden 
Umgang mit Natur und Umwelt fördern. Der Charakter einer Jugendfreizeit muss 
deutlich erkennbar sein, Arbeitseinheiten dürfen nicht im Vordergrund stehen. 
Freizeitmaßnahmen befähigen die jungen Menschen zur Selbstbestimmung und zur 
gesellschaftlichen Mitverantwortung und regen sie zu sozialem Engagement an.
5.2 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die unter Teil A. Abschnitt I. genannten Träger.
5.3 Förderungsvoraussetzungen
- die Maßnahme muss dem unter 5.1 genannten Zweck entsprechen und eine 
gewisse Breite der genannten Ziele verwirklichen 
- die Maßnahme muss mindestens 2 und soll höchstens 21 Tage dauern; die 
gemeinsame Übernachtung ist zwingend erforderlich; An- und Abreisetag
werden als ein Tag gezählt, wenn nicht am ersten und am letzten Tag
zusammen eine Mindeststundenzahl von 16 Stunden erreicht wird 
- die Teilnehmer/-innen sollen grundsätzlich an der gesamten Maßnahme 
teilnehmen 
Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich bei:
- Maßnahmen, die über 50% der förderungsfähigen Zeit nur einem Ziel dienen
 
- bspw. Wettkämpfen, Lehrgängen, Exerzitien, rein touristischen 
Unternehmungen, usw. 
5.4 Förderungsfähige Kosten
Die förderungsfähigen Kosten sind unter Teil A. Abschnitt III. genannt.
5.5Höhe der Förderung
Die Förderung pro Tag und Teilnehmer/-in bzw. Juleica-Inhaber/-in ergibt sich 
aus der durch die Vollversammlung beschlossenen, aktuellen Liste der 
Fördersätze.
Pro fünf Teilnehmer/-innen kann eine/n Mitarbeiter/-innen gefördert werden. In 
begründeten Einzelfällen kann der Stadtjugendring einem höheren 
Mitarbeiterschlüssel zustimmen. Bei Veranstaltungen mit weniger als 10 
Teilnehmer/-innen können immer zwei Mitarbeiter/-innen gefördert werden.
5.6 Verfahren
Das Antragsverfahren ist das Standardverfahren nach Teil A.

Kommentare
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Benedikt Lang (DPSG/BDKJ):