Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg |
---|---|
Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.11.2022, 13:02 |
C6: C6. Jugendbildungsmaßnahmen
Antragstext
6.1 Zweckder Förderung
Jugendbildungsmaßnahmen sollen jungen Menschen Hilfen zur freien Entfaltung
ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse geben und sie zur
Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen.
Den jungen Menschen werden dabei Lernfelder angeboten, in denen sie ihre eigene
Situation und ihr eigenes Verhalten überprüfen können.
Jugendbildung ermöglicht Bildungserfahrungen durch abwechslungsreiche
Angebotsformen und den Einsatz vielfältiger Methoden. Gefördert werden
beispielsweise Angebote der allgemeinen, lebenspraktischen, politischen,
sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen
Bildung. Die jugendlichen Teilnehmer/-innen sollen möglichst weitgehend an der
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung beteiligt sein.
6.2Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die unter Teil A. Abschnitt I. genannten Träger.
6.3 Förderungsvoraussetzungen
- die Maßnahme muss dem unter 6.1 genannten Zweck entsprechen und
grundsätzlich allen Jugendlichen offen stehen
- der Maßnahme muss eine pädagogische Zielvorstellung zugrunde liegen, die
mittels geeigneter Methoden umgesetzt wird
- die Teilnehmer/-innenzahl muss mindestens 5 und darf höchstens 60 betragen
- die Teilnehmer/-innen dürfen grundsätzlich nicht jünger als 6 Jahre und
nicht älter als 26 Jahre sind;
- je angefangene 20 Teilnehmer/-innen muss wenigstens 1 Referent/-in oder
verantwortliche/-r Mitarbeiter/-in zur Verfügung stehen
- die Maßnahme darf nicht vom Bayerischen Jugendring gefördert werden (ggf.
Ablehnungsbescheid beilegen)
Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich bei:
- touristischen Unternehmungen, Erholungs- und Unterhaltungsveranstaltungen,
- Wettkämpfen, Kundgebungen, der laufenden Arbeit von örtlichen Gruppen bzw.
der laufenden örtlichen Tätigkeit von Einrichtungen, geschlossenen Treffen
von Chören,
- Orchestern, Laienspielgruppen sowie schul- und berufsqualifizierenden Aus-
und Fortbildungen
Dauerder Maßnahme
Das Programm der Maßnahme muss eine der folgenden zeitlichen Rahmenbedingungen
erfüllen:
Kurzmaßnahmen
Das inhaltliche Programm muss mindestens 2 Stunden umfassen, die ausschließlich
dem unter 6.1 genannten Zweck entsprechen müssen.
Tagesmaßnahmen
Das inhaltliche Programm muss mindestens 6 Stunden umfassen, wovon mindestens 4
Stunden ausschließlich dem unter 6.1 genannten Zweck entsprechen müssen.
Mehrtagesmaßnahmen
Pro 6 Std inhaltlichem Programm, wovon min. 4 Std ausschließlich dem unter 6.1
genannten Zweck entsprechen müssen, wird ein Tag gefördert. Es können jedoch
nicht mehr Tage gefördert werden, als die Maßnahme tatsächlich dauert.
6.4Förderungsfähige Kosten
Die förderungsfähigen Kosten sind unter Teil A. Abschnitt III. genannt.
6.5Höhe der Förderung
Die Förderung pro Tag und Teilnehmer/-in ergibt sich aus der durch die
Vollversammlung beschlossenen, aktuellen Liste der Fördersätze.
Zuschüsse anderer Gliederungen des Bayerischen Jugendrings werden angerechnet.
Zuschüsse durch den Kreisjugendring Würzburg sind im Rahmen der
Interkommregelung geklärt; diese werden nicht angerechnet.
6.6 Verfahren
Das Antragsverfahren ist das Standardverfahren nach Teil A.
Kommentare
Aktivteil Vollversammlung:
Aktivteil Vollversammlung: