Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg |
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Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.11.2022, 16:48 |
C8 : C8. Treffen ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen
Antragstext
8.1 Zweck der Förderung
Durch die Förderung sollen die im Stadtjugendring Würzburg zusammengeschlossenen
Jugendorganisationen in die Lage versetzt werden, Konferenzen, Tagungen,
Klausuren, Vorbereitungstreffen, etc. durchzuführen zu können, welche dem
Erfahrungsaustausch, der Ideenvermittlung, Zielorientierung, Planung und
Standortbestimmung ehrenamtlicher Arbeit dienen. Ausgenommen hiervon sind
Veranstaltungen, die satzungsgemäße Zwecke erfüllen, wie z.B.
Jahreshauptversammlungen, Wahlen, Vorstandssitzungen, usw.
8.2 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die im Stadtjugendring zusammengeschlossenen
Jugendorganisationen.
8.3 Förderungsvoraussetzungen
- die Maßnahme muss dem unter 8.1 genannten Zweck der Förderung erfüllen
- die Maßnahme muss mindestens 2 Tage dauern; die gemeinsame Übernachtung
ist zwingend erforderlich; An- und Abreisetag werdenals ein Tag gezählt,
wenn nicht am ersten und am letzten Tag zusammen eine Mindeststundenzahl
von 16 Stunden erreicht wird
- es müssen mindestens 5 Ehrenamtliche teilnehmen; das Alter der
Teilnehmer/-innen spielt keine Rolle, wenn sie aktiv in der Jugendarbeit
tätig sind.
8.4 Förderungsfähige Kosten
Die förderungsfähigen Kosten sind unter Teil A. Abschnitt III. genannt.
8.5 Höhe der Förderung
Die Förderung pro Tag und Teilnehmer/-in bzw. Juleica-Inhaber/-in ergibt sich
aus der durch die Vollversammlung beschlossenen, aktuellen Liste der
Fördersätze.
8.6 Verfahren
Das Antragsverfahren ist das Standardverfahren nach Teil A. Zusätzlich ist zu
bestätigen, dass alle Teilnehmer in der Würzburger Jugendarbeit tätig sind. Dies
kann als ein entsprechender Eintrag in der gesonderten Teilnehmerliste angegeben
werden.
Kommentare
Aktivteil Vollversammlung:
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Benedikt Lang (DPSG/BDKJ):
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