| Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 22.11.2022, 17:16 | 
C9: C9. Bildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen
Antragstext
9.1 Zweckder Förderung
Die Antragsberechtigten sollen in der Lage sein, ihre ehrenamtlichen 
Mitarbeiter-/innen auf deren Aufgaben und Tätigkeiten in der Jugendarbeit 
ausreichend vorzubereiten. Die Förderung dient der Durchführung von Aus- und 
Weiterbildungsmaßnahmen, in welchen die für Jugendarbeit notwendigen Fähigkeiten 
und Kenntnisse vermittelt, gesichert und vertieft werden.
9.2 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die unter Teil A. Abschnitt I. genannten Träger.
9.3 Förderungsvoraussetzungen
- die Maßnahme muss dem unter 9.1 genannten Zweck der Förderung entsprechen
 
- der Maßnahme soll eine vom Träger erarbeitete Zielvorstellung zugrunde 
liegen, die in geeigneter Weise umgesetzt wird; dabei soll auf Wünsche und
Anregungen der Teilnehmer/innen eingegangen werden 
- die Teilnehmer/-innenzahl darf nicht mehr als 60 betragen je angefangene 
20 Teilnehmer/-innen muss wenigstens ein/e Referent/-in oder
verantwortliche/r Mitarbeiter/-in zur Verfügung stehen 
- Es werden nur Teilnehmer/-innen gefördert, die mindestens 14 Jahre alt 
sind. 
- Zuschüsse des Bayerischen Jugendrings sollen vorrangig beantragt werden.
 
Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich bei:
- Konferenzen, Tagungen und Sitzungen von Verbandsorganen, Gremien und 
Ausschüssen, 
- Maßnahmen, die in überwiegendem Maße dem spezifischen Verbandszweck dienen 
(z. B. ausschließlich sporttechnische Lehrgänge der Sportjugend,
Exerzitien der konfessionellen Jugend usw.), 
- touristischen Unternehmungen, Erholungs- und Unterhaltungsveranstaltungen, 
Wettkämpfen, Kundgebungen, der laufenden Arbeit örtlich tätiger Gruppen,
geschlossenen Treffen von Chören, Orchestern, Laienspielgruppen sowie
schul-und berufsqualifizierender Aus- und Fortbildung, soweit sie nicht
Fortbildung für Zwecke der Jugendarbeit ist. 
Dauerder Maßnahme
Das Programm der Maßnahme muss eine der folgenden zeitlichen Rahmenbedingungen 
erfüllen:
Kurzmaßnahmen
Das inhaltliche Programm muss mindestens 2 Stunden umfassen, die ausschließlich 
dem unter 9.1 genannten Zweck entsprechen müssen.
Tagesmaßnahmen
Das inhaltliche Programm muss mindestens 6 Stunden umfassen, wovon mindestens 4 
Stunden ausschließlich dem unter 9.1 genannten Zweck entsprechen müssen.
Mehrtagesmaßnahmen
Pro 6 Std inhaltlichem Programm, wovon min. 4 Std ausschließlich dem unter 9.1 
genannten Zweck ent-sprechen müssen, wird ein Tag gefördert.
Es können jedoch nicht mehr Tage gefördert werden, als die Maßnahme tatsächlich 
dauert.
9.4 Förderungsfähige Kosten
Die förderungsfähigen Kosten sind unter Teil A. Abschnitt III. genannt.
9.5 Höhe der Förderung
Die Förderung pro Tag und Teilnehmer/-in bzw. Juleica-Inhaber/-in ergibt sich 
aus der durch die Vollversammlung beschlossenen, aktuellen Liste der 
Fördersätze.
9.6 Verfahren
Das Antragsverfahren ist das Standardverfahren nach Teil A.

Kommentare
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Benedikt Lang (DPSG/BDKJ):