Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg |
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Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.10.2022, 17:13 |
0_V: Vorwort
Antragstext
Gemäß § 11 und § 12 i.V.m. § 74 Sozialgesetzbuch 8. Band (Kinder- und
Jugendhilfe – SGB VIII) sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung
erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Die Stadt
Würzburg stellt hierzu entsprechende Mittel bereit. In Erfüllung dieses
Auftrages gewährt der Stadtjugendring Würzburg Zuschüsse für die Jugendarbeit.
Über die Gesamthöhe der Mittel zur Förderung der Jugendarbeit, die dem
Stadtjugendring Würzburg zur Verfügung gestellt werden, entscheidet der
Jugendhilfeausschuss/ Stadtrat im Rahmen des Haushaltsplanes der Stadt Würzburg.
Zur Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere für die Geschäftsführung, erhält
der Stadtjugendring Würzburg außerdem einen Personal-, Sach- und
Veranstaltungskostenzuschuss nach Maßgabe des zwischen der Stadt Würzburg und
dem Stadtjugendring geschlossenen Grundlagenvertrages.
Zur Abgrenzung dieser Richtlinien für die Jugendarbeit zu anderen
Förderungsbereichen – wie beispielsweise Sport, Familienprogramm,
Erwachsenenbildung, Altenplan, Behindertenplan – wird auf die entsprechenden
Förderungskataloge und die hierzu ergangenen Beschlüsse des Stadtrats und seiner
Ausschüsse verwiesen. Auf die besondere Förderung von Teilnehmer/-innen und
Mitarbeiter/-innen mit Behinderung bei Aktivitäten durch Förderprogramme des
Bezirk Unterfranken wird hingewiesen. Änderungen dieser Zuschussrichtlinien
werden von der Vollversammlung des Stadtjugendrings Würzburg in Einvernehmen mit
dem Jugendhilfeausschuss/Stadtrat festgelegt.
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