| Veranstaltung: | Zuschussrichtlinien Stadtjugendring Würzburg | 
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| Antragsteller*in: | Stadtjugendring Würzburg (dort beschlossen am: 12.05.2018) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 14.10.2022, 17:13 | 
0_V: Vorwort
Antragstext
Gemäß § 11 und § 12 i.V.m. § 74 Sozialgesetzbuch 8. Band (Kinder- und 
Jugendhilfe – SGB VIII) sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung 
erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Die Stadt 
Würzburg stellt hierzu entsprechende Mittel bereit. In Erfüllung dieses 
Auftrages gewährt der Stadtjugendring Würzburg Zuschüsse für die Jugendarbeit. 
Über die Gesamthöhe der Mittel zur Förderung der Jugendarbeit, die dem 
Stadtjugendring Würzburg zur Verfügung gestellt werden, entscheidet der 
Jugendhilfeausschuss/ Stadtrat im Rahmen des Haushaltsplanes der Stadt Würzburg.
Zur Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere für die Geschäftsführung, erhält 
der Stadtjugendring Würzburg außerdem einen Personal-, Sach- und 
Veranstaltungskostenzuschuss nach Maßgabe des zwischen der Stadt Würzburg und 
dem Stadtjugendring geschlossenen Grundlagenvertrages.
Zur Abgrenzung dieser Richtlinien für die Jugendarbeit zu anderen 
Förderungsbereichen – wie beispielsweise Sport, Familienprogramm, 
Erwachsenenbildung, Altenplan, Behindertenplan – wird auf die entsprechenden 
Förderungskataloge und die hierzu ergangenen Beschlüsse des Stadtrats und seiner 
Ausschüsse verwiesen. Auf die besondere Förderung von Teilnehmer/-innen und 
Mitarbeiter/-innen mit Behinderung bei Aktivitäten durch Förderprogramme des 
Bezirk Unterfranken wird hingewiesen. Änderungen dieser Zuschussrichtlinien 
werden von der Vollversammlung des Stadtjugendrings Würzburg in Einvernehmen mit 
dem Jugendhilfeausschuss/Stadtrat festgelegt.

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